Begriff
Unter NPO versteht man jedes privatrechtlich oder
öffentlich-rechtlich strukturiertes Gebilde, welches ohne Erwirtschaftung
eines Gewinnes eine Aufgabe erfüllt.
Die NPO ist meist ein Verein oder eine Stiftung.
Diese Gebilde dürfen gemäss dem Gesetz nicht gewinnorientiert
sein. Der Verein darf aber ohne weiteres eine wirtschaftliche Zielsetzung
verfolgen bzw. wirtschaftliche Zielsetzungen fördern.
Verbände sind formale Organisationen und haben
eine Verfassung (Statuten. Die Rechte und Pflichten der Funktionsträger
der mitgliedschaftlich strukturierten Organisationen werden meist
in den Statuten festgeschrieben.
Besonderes Augenmerk ist in der Regel dem Umstand
beizumessen, dass in einer NPO sowohl ehrenamtliche wie auch bezahlte
Manager nebeneinander agieren und zum Teil die gleichen Aufgaben
erfüllen. Aus diesem Grund ist der grösste Teil der zur
Anwendung gelangenden Instrumente aus dem Bereich der profit-Managementlehre
entlehnt. Die Grundsätze werden jedoch auf die Besonderheiten
der NPO's angepasst.
Zur Abgrenzung zwischen Unternehmung und Nonprofit-Organisation
siehe unter
Abgrenzungen.
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