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Begriff

Unter NPO versteht man jedes privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich strukturiertes Gebilde, welches ohne Erwirtschaftung eines Gewinnes eine Aufgabe erfüllt.

Die NPO ist meist ein Verein oder eine Stiftung. Diese Gebilde dürfen gemäss dem Gesetz nicht gewinnorientiert sein. Der Verein darf aber ohne weiteres eine wirtschaftliche Zielsetzung verfolgen bzw. wirtschaftliche Zielsetzungen fördern.

Verbände sind formale Organisationen und haben eine Verfassung (Statuten. Die Rechte und Pflichten der Funktionsträger der mitgliedschaftlich strukturierten Organisationen werden meist in den Statuten festgeschrieben.

Besonderes Augenmerk ist in der Regel dem Umstand beizumessen, dass in einer NPO sowohl ehrenamtliche wie auch bezahlte Manager nebeneinander agieren und zum Teil die gleichen Aufgaben erfüllen. Aus diesem Grund ist der grösste Teil der zur Anwendung gelangenden Instrumente aus dem Bereich der profit-Managementlehre entlehnt. Die Grundsätze werden jedoch auf die Besonderheiten der NPO's angepasst.

Zur Abgrenzung zwischen Unternehmung und Nonprofit-Organisation siehe unter Abgrenzungen.